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CE-Prüfungen ab 01.01.1996 vorgeschrieben

CE-Gerätesicherheitsgesetz
Ab 1. Januar 1996 ist das europäische Baumusterprüfverfahren nach der EG-Gasgeräterichtlinie und die daraus resultierende CE-Kennzeichnung als alleiniger Konformitätsnachweis zulässig. 

Grundsätzlich gilt
Seit 1. Januar 1996 dürfen nur noch CE-geprüfte Gasgeräte verkauft werden. Wer sich nicht daran hält, macht sich strafbar. Hinzu können erhebliche Haftungskosten für Schäden kommen. 

Kosten
HEIDEBRENNER hat 1994 und 1995 für die CE-Prüfung aller Seriengeräte eine hohe sechsstellige Summe zum Vorteil der Nutzer investiert.Kosten entstehen für

  • interne Vorbereitung (Versuche, Messungen, techn. Zeichnungen, Betriebsanweisungen usw.),
  • externe Prüfung bei anerkannten Instituten,
  • Registrierungskosten (einmalige und dann laufende),
  • jährliche Prüfungen der laufenden Produktion.


Kennzeichnung der Geräte
Jedes verkaufte Gasgerät muß den Schriftzug "CE" mit der Kennummer der anerkannten Zertifizierungsstelle tragen, die mit der Überwachung des Produktes beauftragt ist. 

Muster:

Die 0085 ist beispielsweise
die Kennummer der DVGW-
Zertifizierungsstelle Bonn.

Da die CE-Kennzeichnung keine eindeutige Registrierungsnummer für das einzelne Produkt enthält, wird von vertrauenswürdigen Herstellern zusätzlich eine sogenannte CE-Produkt-Identifikations-Nummer auf dem Typenschild verwendet.
 
Muster:

Diese Nummer bestätigt eindeutig,
daß der Gasherd GK 2000 von
HEIDEBRENNER CE-geprüft ist

Die mindestens 10stellige Identifikationsnummer ermöglicht die Kontrolle, ob das Produkt tatsächlich zertifiziert und damit für den Verkauf zugelassen ist. Verlangen Sie unbedingt diese Nummer vom Hersteller.
Vorsicht bei Geräten, die nicht die Kennziffer 0085 tragen. Diese wurden irgendwo im Ausland geprüft. Vergewissern Sie sich, daß diese Produkte für den deutschen Markt zugelassen sind.
Möglicherweise sind die Produkte nur für andere Länder geprüft und nur dort zugelassen.
Bei Zweifeln und Fragen wenden Sie sich bitte an die DVGW-Zertifizierungsstelle Bonn. Auch HEIDEBRENNER berät Sie gern.
      
Ersatz- und Zubehörteile
Ersatzteile, wie einzelne Brenner oder andere Bauteile, werden nicht zertifiziert und tragen keine CE-Zeichen.
 
Sonderanfertigungen
Geräte, die speziell für industrielle Verfahren in Industriebetrieben bestimmt sind, müssen keine CE-Zeichen tragen.
Bei Sonderanfertigungen von Gasgeräten prüft HEIDEBRENNER die Möglichkeit, ob CE-geprüfte Komponenten eingesetzt werden können. CE-Prüfungen können auch durch "benannte Stellen" durchgeführt werden. Dies ist auch vor Ort möglich.
 
Vorsicht bei Ausreden
Das Prüfverfahren ist teuer, erfordert viel Know-how und es ist langwierig. Deshalb werden unseriöse Firmen versuchen, die Vorschriften mit Tricks, Ausreden und ohne Prüfungen zu umgehen. Ein globaler Hinweis des Lieferanten wie beispielsweise "Alle Gasgeräte haben das CE-Zeichen" schützt Sie nicht. Erst die richtige Identnummer sichert Sie ab. Verlangen Sie vor Verkauf eines Gasgerätes die vollständige Produkt-Identnummer.
 
Es ist Ihr Risiko
Seien Sie vorsichtig, wenn Sie die Produkt-Identnummer nicht erhalten. Sollten Sie Gasgeräte ohne diese Nummer in Verkehr bringen, machen Sie sich strafbar und haften bei Schäden. Durch Pleiten unsicherer inländischer oder rechtlich nicht erreichbarer ausländischer Hersteller trägt der Handel das Risiko, belangt zu werden. Arbeiten Sie deshalb nur mit zuverlässigen und finanziell gesunden Herstellern zusammen.
 
Gehen Sie auf Nummer sicher
Wenn Sie HEIDEBRENNER Geräte verkaufen, gehen Sie keine derartigen Risiken ein. Sie wissen ja, zuverlässige Geschäftspartner schonen die Nerven und den Geldbeutel.
 
Noch Fragen?
Rufen Sie uns einfach an. Wir helfen gern.